Helfen Duftkerzen gegen Wespen?

Für die Wirksamkeit von Duftkerzen gegen Wespen gibt es keine belastbare Studienlage. Die Untersuchungen, auf die sich Werbung mit Citronella üblicherweise stützt, sind an Mücken durchgeführt worden — und selbst dort schneidet die Kerzenform am schwächsten von allen Darreichungsformen ab. Hinzu kommt ein Unterschied im Verhalten, der oft übersehen wird: Mücken suchen Menschen, Wespen suchen Nahrung. Ein süßer oder fruchtiger Duft kann sie deshalb eher anlocken als vertreiben.

Warum Wespen anders reagieren als Mücken

Mücken orientieren sich beim Anflug unter anderem an Kohlendioxid und Körpergeruch — ein Repellent stört genau diese Orientierung. Wespen dagegen sind keine Blutsauger. Sie kommen an den Tisch, weil dort Nahrung steht: früh im Jahr eiweißhaltige, im Spätsommer vor allem süße. Ein Duft im Raum ändert an dieser Motivation nichts.

Deshalb lässt sich die Mücken-Datenlage nicht auf Wespen übertragen, auch nicht näherungsweise. Wer eine Wirkung behauptet, müsste sie an Wespen zeigen — und solche Untersuchungen liegen für Duftkerzen nicht vor. Zur Mückenlage: Kerzen gegen Mücken.

Und Rauch?

Der Hinweis, Rauch vertreibe Wespen, stammt aus der Imkerei — dort beruhigt Rauch Honigbienen. Auf Wespen lässt sich das nicht übertragen: Rauch kann sie reizen statt beruhigen, und in Nestnähe ist Reizen genau das, was man vermeiden will. Eine Kerze erzeugt im Normalbetrieb ohnehin kaum Rauch — tut sie es doch, ist das ein Zeichen für unvollständige Verbrennung, siehe Kerzenruß.

Was tatsächlich hilft

  • Nahrung abdecken. Süßes und Eiweißhaltiges nicht offen stehen lassen — das ist die wirksamste einzelne Maßnahme.
  • Getränke abdecken oder Strohhalm benutzen. Eine Wespe im Glas ist die häufigste Ursache für Stiche im Mund- und Rachenraum.
  • Ruhig bleiben. Nicht pusten, nicht schlagen. Beides wird als Angriff gewertet; ausgestoßenes Kohlendioxid und Erschütterung lösen Abwehrverhalten aus.
  • Abstand zum Nest halten und Flugbahnen nicht verstellen.
  • Tisch weg vom Nest statt Duft auf den Tisch.

Was rechtlich gilt

Wespen sind wild lebende Tiere. Nach § 39 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebende Tiere „mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten". Lästig zu sein ist kein vernünftiger Grund.

Für besonders geschützte Arten — dazu zählt die Hornisse — gilt zusätzlich § 44 BNatSchG, der auch das Beschädigen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten erfasst. Ein Nest zu entfernen ist damit nichts, was man selbst erledigt: Zuständig sind die untere Naturschutzbehörde und fachkundige Umsetzer, die Ausnahmen prüfen und genehmigen.

Kurz gesagt

  • Keine belastbaren Studien für Duftkerzen gegen Wespen — die Citronella-Daten betreffen Mücken.
  • Wespen suchen Nahrung, nicht Menschen; süße Düfte können sie anlocken.
  • Wirksam sind Abdecken, Ruhe bewahren und Abstand — nicht Duft.
  • § 39 BNatSchG verbietet Töten ohne vernünftigen Grund; Nester sind Behördensache.

Quellen

Verwandte Begriffe

Geprüft und geschrieben von Dennis Beichert, Kerzenmacher aus Hünfelden. Letzte Prüfung: 14.09.2026.